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VG München, 05.08.2015 - M 6b K 14.4856 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Rundfunkbeitrag, privater Bereich, Inhaber, Wohnung, Beitragsschuldner, Verfassungsmäßigkeit, RBStV, kein Anspruch, Befreiung, streitgegenständlichen Zeitraum
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 6b K 14.4856
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits am 15. Mai 2014 auf zwei Popularklagen hin unanfechtbar und im Übrigen für alle bayerischen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden bindend (Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof - VfGHG, vgl. auch § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) u. a. entschieden, dass die Vorschrift des § 2 Abs. 1 RBStV über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung mit der Bayerischen Verfassung - BV - vereinbar sei (E. v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - juris). - VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 6b K 14.4856
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr bestätigt, dass die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung (§ 2 RBStV), unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (s. BayVGH, U. v. 7.7.2015 - 7 B 15.846 - juris, U. v. 24.6.2015 - 7 B 15.252 - juris, U. v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707 - juris). - VGH Bayern, 24.06.2015 - 7 B 15.252
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 6b K 14.4856
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr bestätigt, dass die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung (§ 2 RBStV), unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (s. BayVGH, U. v. 7.7.2015 - 7 B 15.846 - juris, U. v. 24.6.2015 - 7 B 15.252 - juris, U. v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707 - juris). - VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.846
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 6b K 14.4856
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr bestätigt, dass die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung (§ 2 RBStV), unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (s. BayVGH, U. v. 7.7.2015 - 7 B 15.846 - juris, U. v. 24.6.2015 - 7 B 15.252 - juris, U. v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707 - juris).